Handlungsempfehlung des Schulministeriums bei Erkrankung des Kindes

Vor Betre­ten der Schu­le muss abge­klärt sein, dass die Schü­le­rin­nen und Schü­ler kei­ne Sym­pto­me einer COVID-19-Erkran­kung auf­wei­sen. Soll­ten ent­spre­chen­de Sym­pto­me (Schau­bild) vor­lie­gen, ist eine indi­vi­du­el­le Abklä­rung vor­ran­gig und die Schu­le zunächst nicht zu betreten.