Smartwatches in der Schule

Schü­le­rin­nen und Schü­ler besit­zen immer häu­fi­ger eine Smart­watch als Ergän­zung oder Alter­na­ti­ve zum Smart­pho­ne. Die­se Model­le sol­len vie­le Vor­tei­le wie eine leich­te Bedie­nung und ein­fa­che Kon­takt­mög­lich­kei­ten bieten.

An Schu­len brin­gen die­se inter­ak­ti­ven Uhren jedoch eini­ge Pro­ble­me mit sich:

  1. Inter­ak­ti­ve Uhren haben unter ande­rem eine Foto- und Video­funk­ti­on. Vie­le Kin­der sind im Umgang mit die­sen Mög­lich­kei­ten über­for­dert und es kommt zu uner­laub­ten Foto- und Film­auf­nah­men von Mit­schü­le­rin­nen und Mit­schü­lern und damit zum Ver­stoß gegen das Recht am eige­nen Bild.
  2. Smart­wat­ches mit einer Abhör­funk­ti­on sind ver­bo­te­ne Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­an­la­gen und ver­sto­ßen gegen das Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on-Tele­me­di­en-Daten­schutz-Gesetz (TTDSG). Wei­ter Infor­ma­tio­nen dazu fin­den Sie unter bundesnetzagentur.de

Bit­te infor­mie­ren Sie sich vor­her genau, bevor Sie Ihrem Kind eine sol­che Uhr kau­fen. Zudem wei­sen wir dar­auf­hin, dass die Schu­le bei Ver­lust oder Beschä­di­gung kei­ner­lei Haf­tung übernimmt.

Inter­es­san­te Infor­ma­tio­nen zur Smart­watch fin­den Sie dazu unter

https://www.schau-hin.info/grundlagen/smartwatch-nicht-zur-kontrolle-von-kindern-einsetzen