Das Anmeldeverfahren
Die Anmeldung zum Besuch unserer Grundschule erfolgt schließlich im Oktober des Jahres, das der Einschulung vorangeht. Der Schulträger informiert alle Eltern schulpflichtiger Kinder schriftlich über das Anmeldeverfahren. Die Eltern melden ihr Kind dann bei uns in der Schule an.
Der Stichtag für das Einschulungsalter ist der 30. September. Alle Kinder, die bis dahin ihr sechstes Lebensjahr vollendet haben, sind schulpflichtig. Damit bleibt bis zum Schulanfang Zeit, um eventuell notwendige vorschulische Fördermaßnahmen gezielt einzuleiten.
Im Rahmen des Anmeldeverfahrens werden die Eltern u.a. über die Betreuungsangebote, das Schulbussystem, die Schulärztliche Untersuchung etc. informiert. Das Mitbringen des ausgefüllten Anmeldebogens ist dabei eine sehr wertvolle Hilfe.
Je intensiver der Informationsaustausch zwischen Schule und Kindertagesstätte ist, desto besser können beide die Kinder auf die Schule vorbereiten. Zu dieser Kontaktaufnahme ist die Erteilung des Einverständnisses durch die Eltern notwendig. Bei der Anmeldung zum Schulbesuch werden Sie gebeten, uns Ihr Einverständnis dazu zu geben.
Im Rahmen des Anmeldeverfahrens lernen die Kinder auch schon Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule kennen. In einem Gespräch gewinnen die Pädagogen Eindrücke von der entwickelten Schulfähigkeit des Kindes. Dies umfasst Wissen über den eigenen Alltag, Erfahrungen mit Formen, Farben und Mengen, sprachliche Kenntnisse sowie feinmotorische Fähigkeiten. Anschließend tauschen sich die Lehrerinnen und Lehrer mit den Eltern darüber aus. Hinweise zu eventuell notwendigen vorschulischen Fördermaßnahmen werden dabei gegeben.